Saisoneröffnung 2023
Wir starten mit voller Kraft in die neue Bike-Saison
Gewinne ein E-Bike im Wert von 5.599€
Gewinnspielbedingungen:
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt, sich beim Gewinnspiel angemeldet und um 12 Uhr am jeweiligen Samstag* der Saisoneröffnung 2023 sich um vor Ort befinden. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.
*Wels 11.3.2023 / Linz 18.3.2023 / Vöcklabruck 25.3.2023
Die Auslosung
Aus allen Teilnehmer*innen, die sich am jeweiligen Tag der Verlosung um 12 Uhr bei der Filiale befinden wird ein Name gezogen. Sollte dieser nicht vor Ort sein uns sich melden wird nach 1 Minute der nächste Name gezogen.
Der Gewinn
Der Gewinn dieses Gewinnspiels besteht aus 1 Stück GASGAS G Trail 3.0 in der Rahmenhöhe XY.
Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Zudem sind keine Barablöse möglich.
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
Übermittlung des Gewinns
Die Gewinne werden persönlich (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) übergeben. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 1 Minute bzw dreimaligem Aufrufen meldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
Beedigungsmöglichkeit
bikes&wheels behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der SoU- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die bikes&wheels zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.